Allgemeine geschäftsbedingungen

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE WOHNMOBILANMIETUNG 

1. EINLEITUNG 

Die unabhängigen Vermietungsfirmen des Touring-Cars™-Franchisenetzes (jeweils eine „Vermietungsfirma“) benutzen die gemeinsame Plattform der TC Rent Ltd., über welche die Vermietungsfirmen ihre Mietwohnmobile und dazugehörigen Leistungen für Einzelpersonen oder juristische Personen als Endkunden (jeweils ein „Kunde“) bewerben, verkaufen, unterstützen und anbieten. 

Wenn der Kunde über diese Plattform oder durch einen autorisierten Händler oder Vertreter von Touring Cars™ ein Fahrzeug reserviert, geht der Kunde unabhängig von der Art und Weise der Reservierung eine direkte Vertragsbeziehung mit der als Dienstleister angegebenen Vermietungsfirma ein („Mietvertrag“). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Mietverträge. 

Die TC Rent Ltd. fungiert nur als Vermittler zwischen dem Kunden und der Vermietungsfirma, übermittelt der Vermietungsfirma die relevanten Daten zur Reservierung und sendet dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail im Namen und Auftrag der Vermietungsfirma. Die TC Rent Ltd. verkauft, vermietet oder bietet selbst keine Reiseprodukte oder Leistungen an. 

2. FAHRZEUGÜBERGABE 

Der Kunde (bzw. der Fahrer des Mietfahrzeugs, der im Fall einer juristischen Person als Vertreter des Kunden fungiert) benötigt einen gültigen Führerschein, die von der Vermietungsfirma vorgeschriebene ausreichende Fahrpraxis und muss das von der Vermietungsfirma vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. 

Die Vermietungsfirma übergibt das Fahrzeug dem Kunden in einwandfreiem Zustand und unter Einhaltung der geltenden Gesetze am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Das gemietete Fahrzeug wird vor der Übergabe an den Kunden von der Vermietungsfirma oder ihrem Partner überprüft. Der Kunde inspiziert das Fahrzeug jedoch zusätzlich während der Übergabe selbst, um mögliche bereits vorhandene Schäden oder Mängel festzustellen. 

Mögliche Schäden oder Mängel müssen der Vermietungsfirma unverzüglich mitgeteilt und im Schadensbericht vermerkt werden, bevor das Fahrzeug die Vermietungsstation verlässt. Der Kunde wird über Versicherung und Selbstbehalt informiert und muss die Option einer weiteren Reduzierung des Selbstbehalts entweder akzeptieren oder ablehnen. Der Kunde wird über die Einschränkungen und Grenzen im Hinblick auf den gewählten Selbstbehalt bzw. den zusätzlichen Versicherungsschutz informiert und stimmt diesen zu. 

3. NUTZUNG DES FAHRZEUGS WÄHREND DER MIETZEIT 

Der Kunde behandelt das Fahrzeug so, wie ein verantwortungsvoller Besitzer um eigenes Auto, und fährt besonders vorsichtig und umsichtig. Der Kunde benutzt das Fahrzeug nur auf die vorgesehene Art und Weise. Während der Mietzeit überwacht der Kunde wie üblich den Fahrzeugzustand. Unter anderem überwacht er den Reifendruck sowie den Öl- und Flüssigkeitsstand. Ohne Rücksprache mit der Verleihfirma darf der Kunde Öle und andere Flüssigkeiten außer dem Scheibenwischwasser nicht auffüllen. Das Fahrzeug muss immer abgeschlossen werden, auch wenn es nur kurz abgestellt wird. 

Der Kunde fährt das Fahrzeug selbst. Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich anderes festgelegt, darf er anderen nicht erlauben, das Fahrzeug zu fahren. Es verstößt gegen das Gesetz und den Mietvertrag, mehr als die angegebene Personenzahl zu befördern. 

Der Kunde informiert die Person, an die er das Fahrzeug gemäß dem Mietvertrag übergibt, über den Inhalt des Mietvertrags sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist verboten, das Fahrzeug für illegale Zwecke wie Abschleppen, Wettrennen oder Fahrstunden oder das Fahren auf Eis zu verwenden. Das Fahrzeug darf ohne Genehmigung der Vermietungsfirma das Abholland nicht verlassen. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Für die Mitnahme von Haustieren ist eine zusätzliche Genehmigung der Vermietungsfirma notwendig. 

Sofern nicht anders angegeben, trägt der Kunde alle Parkgebühren und Strafzettel, Gebühren für die private Parkraumüberwachung, Geldbußen wegen Überladung, sofort zahlbaren Geldbußen, Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie andere Verkehrsdelikte und -verstöße, Straßenbenutzungsgebühren und Mauten selbst, die durch die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehen. Die Vermietungsfirma behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Kunden mit solchen Gebühren und Kosten sowie damit verbundenen, vom Kunden verursachten Kosten zu belasten. Für jeden Kostenpunkt fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Verwaltungsgebühr kann der entsprechenden Preisliste entnommen werden.  

Der Kunde ist in jedem Fall auch dann zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn die Kreditkarte nicht belastet werden kann. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erlaubt der Kunde der Vermietungsfirma, seine Identifikationsdaten zur Erhebung der oben genannten Gebühren an die Behörden weiterzuleiten. 

Der Kunde trägt die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff selbst. Welcher Kraftstoff verwendet werden muss, ist im Mietvertrag bzw. im Fahrzeugschein angegeben. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden am Fahrzeug, die durch das Tanken oder die Verwendung eines falschen Kraftstoffs verursacht werden. Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht vollständig aufgetankt ist, hat die Vermietungsfirma das Recht, für den fehlenden Kraftstoff und die mögliche Betankung die entsprechenden im Mietvertrag oder in der Preisliste angegebenen Kosten in Rechnung zu stellen. 

4. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR FAHRZEUGE UND ZUBEHÖR 

Der Kunde entschädigt die Verleihfirma für Schäden und den Verlust des Fahrzeugs und seines Zubehörs während der Mietzeit und zahlt als Entschädigung für den Ausfall des Fahrzeugs die Miete gemäß der Vereinbarung für die Dauer der Reparatur des Fahrzeugs, höchstens jedoch für dreißig (30) Tage. Die Haftung des Kunden ist jedoch auf den im Mietvertrag festgelegten Selbstbehalt beschränkt. Der Selbstbehalt fällt für jeden Schadensfall und jeden Verlust separat an. Das grundsätzliche Eigenrisiko kann durch einen im Mietvertrag gesondert vereinbarten Aufpreis reduziert werden. 

Der Kunde entschädigt die Vermietungsfirma ungeachtet des Selbstbehalts in vollem Umfang für alle Schäden, die auf eine der folgenden Arten verursacht wurden oder entstanden sind: übermäßige Beladung, Rauchen im Fahrzeug, Beschädigung der Fahrzeugpolsterung, Fahren mit zu hohem oder zu niedrigem Reifendruck, Verlust von Schlüsseln, Tanken des falschen Kraftstoffs, Sandsturmschäden, Schneeschäden, wenn durch Schilder auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, Fahren durch angesichts der Fahrzeugabmessungen zu enge Lücken, Fahren auf Straßen oder in Gebieten in schlechtem Zustand oder eine andere fahrlässige oder falsche Verwendung des Fahrzeugs. Darüber hinaus ist es strengstens verboten, das Fahrzeug bei Windgeschwindigkeiten über 15 m pro Sekunde zu fahren. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, sich täglich über die Wetterbedingungen und -vorhersagen zu informieren. Der Kunde bestätigt, dass er alle notwendigen Informationen zur Überprüfung der Wetterbedingungen erhalten hat. Wenn der Kunde gegen diese Bedingung verstößt und das Fahrzeug unter diesen Umständen beschädigt wird, greift der Versicherungsschutz für das Fahrzeug NICHT. Sturmwarnungen der Vermietungsfirma schränken die Verantwortung des Kunden nicht ein. 

Der Kunde haftet stets in vollem Umfang für Schäden, die direkt oder indirekt auf kriminelle Handlungen des Kunden, das Führen des Fahrzeugs unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss oder andere vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Bedingungen des Mietvertrags zurückzuführen sind. Der Kunde entschädigt die Vermietungsfirma für die Reinigungskosten bei einer ungewöhnlichen Verschmutzung des Fahrzeugs. Der Kunde wird von seiner Haftung gegenüber der Vermietungsfirma in Bezug auf den Selbstbehalt sowie in Fällen freigestellt, in denen die Vermietungsfirma von einem Dritten, der den Schaden verursacht hat, oder dessen Versicherungsgesellschaft vollständig entschädigt wird. 

5. SCHÄDEN ODER DEFEKTE DES FAHRZEUGS 

Der Kunde informiert die Vermietungsfirma unverzüglich über Defekte und Schäden am Fahrzeug, die während des Mietzeitraums auftreten. Für Schäden im Fahrzeuginnern gilt der Selbstbehalt nicht. Wenn der Kunde den optionalen Windschutzscheiben- und Reifenschutz bucht, haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Reifen oder die Beschädigung der Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Der Windschutzscheiben- und Reifenschutz bezieht sich auf Schäden an Windschutzscheibe und Reifen. Für jeden weiteren Schaden fallen die üblichen Kosten an. Die Polizei muss immer über strafbare Handlungen, an denen das Fahrzeug beteiligt ist, Verkehrsunfälle und Personen- oder Tierschäden informiert werden. Im Schadensfall muss der Kunde immer einen schriftlichen Schadensbericht ausfüllen und an die Vermietungsfirma senden. Füllt der Kunde den Schadensbericht nicht aus, haftet er in vollem Umfang für den Schaden. Der Kunde haftet auch dann in vollem Umfang für Schäden, die durch die Vernachlässigung der oben genannten Berichte entstehen. 

Die Vermietungsfirma haftet für technische Fehler, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug auftreten und nicht auf eine fehlerhafte Bedienung oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind. Sofern die Vermietungsfirma für den Defekt oder Fehler verantwortlich ist, muss die Genehmigung der Vermietungsfirma für das Weiterfahren oder die Reparatur eingeholt werden. Der Kunde hat Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Reparaturkosten, welche die Werkstatt für genau diesen Defekt oder Fehler in Rechnung stellt. 

Der Vermietungsfirma muss eine Quittung über die Reparatur und die geleistete Zahlung vorgelegt werden. Falls die Reparatur eines Fahrzeug 24 Stunden oder länger in Anspruch nimmt und der Kunde das Problem nicht verschuldet hat, beschränkt sich die Haftung der Vermietungsfirma gegenüber dem Kunden auf die Rückerstattung der ganzen bzw. teilweisen Tagesmiete. Der Kunde muss das Fahrzeug zur nächstgelegenen, von der Vermietungsfirma genannten Werkstatt bringen. Die Tagesmiete wird nur für die Tage zurückerstattet, an denen das Fahrzeug ohne Verschulden des Kunden ausfällt. Die Versicherungspolice und die Selbstbehalte gelten nur für Verkehrsunfälle und Schäden am Fahrzeug, für die eine Erstattung durch die Verkehrsversicherung infrage kommt. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, besteht kein Versicherungsschutz. 

6. ZAHLUNG DER MIETE 

Sofern keine andere Zahlungsmethode vereinbart wurde, zahlt der Kunde die laut Mietvertrag fällige Miete sowie etwaige weitere Kosten mit seiner Zahlungskarte. Bei Abschluss des Mietvertrags stimmt der Kunde der abschließenden Berechnung der Mietkosten zu. Eine persönliche Unterschrift ist nicht nötig. 

Im Zusammenhang mit der Vermietung hat die Vermietungsfirma das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, dass die Zahlungskarte des Kunden den geschätzten Gesamtbetrag sowie die etwaigen zusätzlichen Kosten deckt. Die Vermietungsfirma überprüft dazu, dass die Zahlungskarte des Kunden ausreichend gedeckt und gültig ist. 

Die Vermietungsfirma ist berechtigt, die im Mietvertrag angegebene Kreditkarte des Kunden neben der laut Mietvertrag fälligen Miete mit den folgenden weiteren Kosten zu belasten: dem Selbstbehalt gemäß Mietvertrag, Treibstoffkosten, Mieten und Gebühren für eine Verlängerung des Mietzeitraums, Gebühren für Fahrzeugübergabe und -abholung, Strafzettel, Gebühren für die private Parkraumüberwachung, sofort zahlbare Geldbußen, Geldstrafen, Straßenbenutzungsgebühren, Mauten und Geldbußen für eine Überladung, die durch die Nutzung des Fahrzeugs während des Mietzeitraums entstehen, sowie andere vergleichbare Gebühren einschließlich dazugehöriger Verwaltungskosten. 

Wenn die im Mietvertrag als Kunde angegebene juristische Person nicht bereit oder in der Lage ist, die Miete zu zahlen, haftet die Person, die den Mietvertrag im Namen dieses Kunden unterzeichnet, gemäß diesen Geschäftsbedingungen persönlich für die Miete und die etwaigen zusätzlichen, mit der Miete zusammenhängenden Kosten. Wenn es darüber hinaus als notwendig erachtet wird, ist die Vermietungsfirma außerdem berechtigt, vom Kunden zwei (2) Kreditkarten als Sicherheit für die aus der Vermietung resultierenden Kosten zu verlangen. 

7. HAFTUNG DER VERMIETUNGSFIRMA FÜR VERZÖGERUNGEN UND DEFEKTE AM FAHRZEUG 

Wenn im Mietzeitraum ein technischer Fehler oder anderer Defekt am Fahrzeug auftritt, für den der Kunde gemäß dem Mietvertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet, kann der Kunde verlangen, dass die Vermietungsfirma den Defekt behebt oder den Preis angemessen reduziert. Die Vermietungsfirma ist berechtigt, 24 Stunden lang zu versuchen, den Defekt zu beheben. Sie kann eine Entschädigung des Kunden ablehnen, wenn der Defekt innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie darüber informiert wurde, behoben werden kann. 

Wenn die Vermietungsfirma das Fahrzeug nicht gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags an den Kunden übergeben kann, hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung für alle angemessenen direkten Kosten, die ihm durch die Verzögerung entstehen. Eine Entschädigung für einen Defekt, für den die Vermietungsfirma nicht verantwortlich ist oder der ihr vor Abschluss des Mietvertrags nicht mitgeteilt wurde, wird hiermit ausgeschlossen. Alle Defekte am Fahrzeug, seiner Ausstattung oder gemieteten Gegenständen, die nach der Übergabe des Fahrzeugs festgestellt werden, müssen der Vermietungsfirma unmittelbar nach der Feststellung gemeldet werden. Die Vermietungsfirma behält sich das Recht vor, eine Entschädigung abzulehnen, wenn der Kunde die Vermietungsfirma nicht vor dem vereinbarten Rückgabetermin des Fahrzeugs über Defekte informiert. 

8. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS AM ENDE DES MIETZEITRAUMS 

Der Kunde gibt das Fahrzeug sowie sämtliches Zubehör nach Ablauf der Mietzeitraums am vereinbarten Ort zurück. Die Rückgabezeiten können während der Vermietung nicht ohne Genehmigung der Vermietungsfirma geändert werden. Der Mietzeitraum endet, wenn das Fahrzeug mit den dazugehörigen Schlüsseln an die Vermietungsfirma zurückgegeben wird oder wenn die Vermietungsfirma eine Benachrichtigung des Kunden erhält, dass das Fahrzeug an einem von ihr genehmigten Ort zurückgegeben wurde. Wenn das Fahrzeug nicht auf diese Weise zurückgegeben wird und eine Verlängerung des Mietzeitraums nicht nachgewiesen werden kann, darf die Verleihfirma die Polizei einschalten. Die Vermietungsfirma ist berechtigt, vom Kunden die volle Miete für die Dauer der Verzögerung der Rückgabe und eine Entschädigung für ihr zusätzlich anfallende Arbeiten sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, muss das Fahrzeug mit einem vollen Tank zurückgegeben werden. 

Die Vermietungsfirma haftet nicht, wenn der Kunde bei der Rückgabe persönliches Eigentum im Fahrzeug vergisst. 

9. ÜBERPRÜFUNG NACH DER RÜCKGABE 

Der Kunde verpflichtet sich zu einer Überprüfung nach der Vermietung, falls das Fahrzeug nicht zu der im Mietvertrag vereinbarten Abgabezeit zurückgegeben wird oder eine Überprüfung nach der Rückgabe separat mit der Vermietungsfirma vereinbart wurde. Wenn eine Überprüfung nach der Rückgabe durchgeführt wird, gibt der Kunde der Vermietungsfirma das Recht, seine Kreditkarte mit den folgenden Kosten zu belasten: Kosten für alle Schäden, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug entstanden sind, Kraftstoffzuschläge, Kosten für alle fehlenden Gegenstände oder Ausstattungen. 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kreditkarte mit diesen Kosten belastet wird und er dabei nicht zur Genehmigung anwesend sein muss. In einem solchen Fall sendet die Vermietungsfirma dem Kunden alle entsprechenden Unterlagen über die entstandenen Kosten. Falls die Kreditkarte nicht mit den entstandenen Kosten belastet werden kann, haftet der Kunde weiterhin für die Kosten. Auch bei Einwegmieten wird eine Überprüfung nach der Rückgabe durchgeführt, wenn das Fahrzeug an einem Ort zurückgegeben wird, bei dem es sich nicht um eine dauerhafte Touring-Cars™-Vermietungsstation handelt. Der Kunde ist während der Überprüfung nach der Rückgabe weiterhin für das Fahrzeug verantwortlich, bis die Vermietungsstation das Fahrzeug überprüft und den Zustand dem Kunden bestätigt hat. 

10. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS VOR ABLAUF DES MIETZEITRAUMS 

Wenn der Kunde das Fahrzeug vor Ablauf des Mietzeitraums zurückgibt, wird die Miete für den genutzten Mietzeitraum anhand der Preisangaben im Mietvertrag ermittelt. Wenn für das Fahrzeug Sonderkonditionen gelten, kann sich die Preisliste und damit die Tagesmiete durch eine vorzeitige Rückgabe ändern. 

Wurden die Mietkosten im Voraus bezahlt, ist die Vermietungsfirma bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs nicht verpflichtet, die im Voraus gezahlte Miete an den Kunden zurückzuerstatten. 

11. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG 

Die Vermietungsfirma ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Verdacht besteht, als hätte der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrags begangen. In diesem Fall muss der Kunde das Fahrzeug mit sämtlichem Zubehör unverzüglich an den vereinbarten Rückgabeort zurückbringen. 

Jede Partei kann den Mietvertrag kündigen, wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder bei dem Fahrzeug ein Defekt auftritt, der eine Weiterfahrt unmöglich macht und für den die Vermietungsfirma haftet und wenn diese innerhalb einer angemessenen Frist ab der Benachrichtigung kein Ersatzfahrzeug bereitstellt. 

12. STREITFÄLLE IM HINBLICK AUF DEN MIETVERTRAG 

Alle Streitfälle im Hinblick auf den Mietvertrag werden in erster Linie gütlich beigelegt. Wird der Streitfall einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt, ist das für den Sitz der Vermietungsfirma zuständige Amtsgericht für die Angelegenheit zuständig. Bei Verbraucherrechtsfällen ist ein anderes Gericht erster Instanz zuständig. 

13. ELEKTRONISCHE ORTUNG 

Alle Fahrzeuge sind mit elektronischen Ortungsgeräten ausgestattet. 

14. PERSONENBEZOGENE DATEN VON KUNDEN UND FAHRERN 

Die Vermietungsfirma erfasst personenbezogene Daten, die Sie freiwillig bereitstellen. Der Kunde und alle Fahrer des Fahrzeugs erklären sich mit der Speicherung ihrer personenbezogener Daten durch die Vermietungsfirma einverstanden. Die Vermietungsfirma gibt diese Daten nicht an andere Unternehmen außerhalb des Franchisenetzes von Touring Cars™ oder andere Vermietungsfirmen außer der Versicherungsgesellschaft der Vermietungsfirma und die Behörden weiter, die für strafbare Handlungen im Straßenverkehr, beim Parken, auf der Straße usw. zuständig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie. 

Mehr Informationen